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Schulungspflicht für Produkte und deren Anwendung, die Diisocyanate enthalten

Die Europäische Union hat eine neue Beschränkung für die Verwendung von Produkten in Kraft gesetzt, die mehr als 0,1 % monomere Diisocyanate enthalten. Diese neuen Vorschriften gelten für Produkte wie Polyurethanklebstoffe, Dichtstoffe, Gießharze, Beschichtungsmaterialien und andere. Alle betroffenen Produkte haben einen entsprechenden Hinweis zur Schulungspflicht auf dem Etikett.

Das Ziel ist es, durch Diisocyanate möglicherweise verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen durch Sicherheitsschulungen zu verhindern. Gemäß REACH-Beschluss müssen alle gewerblichen und industriellen Anwender bis zum 24. August 2023 eine angemessene Schulung absolvieren, bevor sie solche Produkte verwenden dürfen.

Zur EU-Verordnung hier klicken

Unter folgendem Link finden Sie ein Trainingskonzept bzw. eine Plattform zur Umsetzung der geforderten Schulungen: https://www.safeusediisocyanates.eu/de/

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